AGB

Herr Martin Schmidt, Kirchstr.3, 76831 Heuchelheim-Klingen,
bietet Kunden – vornehmlich in seiner Eigenschaft als Kommissionär – unter anderem über den Online -Marktplatz eBay Produkte zum Kauf an. Für die insoweit abgeschlossenen Verträge gelten die vorliegenden AGB.


§1 Geltungsbereich
(1)
Kunden im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2)
Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und M.Schmidt. Sie gelten bei Unternehmen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(3)
Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2. Vertragsschluss
(1)
Sämtliche Angebote sind freibleibend in Bezug auf technische Änderungen in der Form, Farbe und /oder im Gewicht, die im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten bleiben. Die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte.
(2)
Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online – Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der Online -Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten Laufzeit der Online - Auktion angenommen werden. Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter während der Laufzeit der Online – Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online - Auktion ist dabei die offizielle eBay -Zeit. Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit einer Online - Auktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung dieser kommt mit dem bis dahin das höchste Gebot abgebenden Kunden der Vertrag zustande.
(3)
Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online - Auktion eingestellt und zudem mit der "Sofort -Kaufen“ -Funktion versehen , kommt der Vertrag mit dem Kunden unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne Durchführung einer Online - Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn der Kunde diese Option ausübt. Die Option des Vertragsschlusses zum Festpreis kann ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.
(4)
Wird ein Artikel ausschließlich unter dem Festpreisformat eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag mit dem Kunden kommt dann zustande, sobald der Kunde die etwaig in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche "Sofort - Kaufen „ anklickt und den Vorgang mit seinem eBay- Passwort bestätigt.
(5)
Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt daher unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Die Verantwortlichkeit von des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird M.Schmidt den Kunden unverzüglich informieren; die Gegenleistung wird im Fall des Rücktritts unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

§3. Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen
(1)
Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile. Der Verkauf von Gebrauchtwaren unterliegt der Differenzbesteuerung – d.h. es wird die Umsatzsteuer nicht offen ausgewiesen.
(2)
Alle Preise gelten – wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist – ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung von Waren sowohl im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versankosten an.Diese Kosten, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben richtet, hat der Kunde ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers zu tragen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine ( Transport- ) Versicherung oder ist eine aufgrund der weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen, ist M.Schmidt berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
(3)
Die Art des Versands erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, nach der Wahl des Verkäufers.
(4)
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(5)
Bei Unternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung verkaufter Sachen stets mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.

§ 4. Zahlungsbedingungen
(1)
Der Kunde zahlt grundsätzlich per Vorkasse, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseite.
(2)
Der Kunde verpflichtet sich, alle Beträge spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrages beim Verkäufer. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung des Verkäufers in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; M.Schmidt behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(3)
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtkräftig festgestellt wurden oder durch M.Schmidt anerkannt wurden. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1)
Soweit M.Schmidt als Kommissionär tätig ist, erhält M.Schmidt die Artikel vom Kommittenten nicht zu Eigentum. Jedoch ist M.Schmidt befugt, im eigenen Namen über die Sachen zu verfügen. Bei Verbrauchern bleibt das Eigentum an verkauften Sachen ( Vorbehaltsware ) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehung.
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
(3)
Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, M.Schmidt einen Zugriff Dritter auf die Ware ( z.B. im Falle einer Pfändung ) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
(4)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, u.a. auch bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
(5)
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftgang weiter zu veräußern und zu übereignen oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde tritt M.Schmidt jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen; die Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von M.Schmidt , die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich M.Schmidt, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies aber der Fall, kann M.Schmidt verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

(6)
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Eigentümer vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit dem Eigentümer nicht gehörenden Sachen, erwirbt der Eigentümer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Eigentümer nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, besteht Einigkeit, dass der Kunde an den Eigentümer anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für den Eigentümer.
(7)
M.Schmidt verpflichtet sich, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

§ 6. Rückgaberecht und –folgen
Verbrauchern steht in Bezug auf gekaufte Waren ein Rückgaberecht entsprechend folgender Belehrung zu:
(1)
Rückgaberecht: Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also per Brief, Fax oder eMail erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat an die gesondert mitgeteilte Anschrift an M.Schmidt zu erfolgen. Weitere Informationen zur Rücksendung von Waren sind zu erhalten von: Martin Schmidt, Kirchstr.3, 76831 Heuchlheim-Klingen
(2)
Ausschluss :Das Rückgaberecht besteht nach §312 d Abs. 4 BGB nicht bei Verträgen
-zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
-Zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
-Zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten oder
-Zur Erbringung von Wett- und Lotterie- Dienstleistungen oder
-die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden.
(3)
Rückgabefolge: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt.

§ 7. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen des Kunden richten sich nach folgenden Bestimmungen:
(1)
Nacherfüllungsanspruch: Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist aber berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leistet M.Schmidt für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen ( Selbstvornahme ); dafür angefallene Aufwendungen werden dem Käufer nicht erstattet.
(2)
Sonstige Gewährleistungsansprüche: Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, richten sich die Mängelansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen nach § 8 dieser AGB.
(3)
Mangelanzeige und Beweislasttragung: Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Eine Mangelanzeigepflicht für Verbraucher besteht nicht. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(4)
Transportschäden: Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, M.Schmidt diese unverzüglich mitzuteilen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen. Unter anderem hat der Kunde die Verpackung bis auf weiteres aufzubewahren.
(5)
Gewährleistungsfristen: Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden ein Jahr ab deren Ablieferung, wenn nicht die Mängelansprüche nach § 7 Abs. 6 dieser AGB vollständig ausgeschlossen sind. Bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher zwei Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit der Verkäufer nach § 8 Abs. dieser AGB uneingeschränkt haftet. Die aufgeführten Verjährungsfristen gelten zudem nicht, soweit Liefergegenstand eine Sache ist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(6)
Gewährleistungen bei Gebrauchtwaren: Gebrauchte Sachen können Gebrauchsspuren aufweisen; diese stellen grundsätzlich keinen Mangel dar. Darüber hinaus sind gegenüber Unternehmern beim Verkauf gebrauchter Sachen die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtgrund – ausgeschlossen. Das gilt auch für Mängel, die nach Vertragsabschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Der Gewährleistungsausschuss gilt jedoch nicht, soweit der Verkäufer nach § 8 Abs. 1 dieser AGB uneingeschränkt haftet, der Liefergegenstand eine Sache ist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dringliche Recht eines Dritten geht , aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(7)
Garantiebedingungen: Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit der Waren.

§ 8. Haftung
(1)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet M.Schmidt uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet M.Schmidt uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
(2)
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet M.Schmidt, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist ( Kardinalpflichten ); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(3)
Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet M.Schmidt gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(4)
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche.
(5)
Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

§ 9. Schlussbestimmungen
(1)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ( UN – Kaufrecht ) finden keine Anwendung.
(2)
Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz von M.Schmidt soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(3)
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von M.Schmidt aber befugt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.
(4)
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr in einem solchen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen Bestimmungen des Vertrages soweit wie möglich entspricht.